Wie kann man nur gegen die Konzerninitiative sein?

Am 29. November stimmen wir über die Konzernverantwortungsinitiative ab. Diese fordert eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass Konzerne für ihre Menschenrechtsverletzungen, die sie verursachen, belangt werden können. Da kann man doch nicht dagegen sein!

Die Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative sprechen den meisten Gegnern ja nicht ab, dass ihnen Menschenrechte und Umwelt wichtig seien. Es sei aber die Frager erlaubt, wieso sie die Tatsache verkennen, dass in bestimmten Ländern (zum Beispiel im Kongo) eine Klage schlichtweg illusorisch ist. Zu stark sind korrupte Eigeninteressen der Regierungen und die fehlende Gewaltentrennung, welche eine Rechtsforderung von vornherein verunmöglichen. Dies hat nicht mit einer kolonialistischen Haltung zu tun, sondern ist Basis einer universalen Sicht ethischen Handelns. Ich bin überzeugt, dass die meisten Unternehmen in der Schweiz ihre Geschäftstätigkeit nach diesen Prinzipien ausrichten. Darum verstehe ich nicht, warum viele Gegner der Initiative sich für die wenigen schwarzen Schafe einsetzen. Thesenmässig möchte ich festhalten: Eine blosse Berichterstattung ist – wie aus zahlreichen Fallbeispielen ersichtlich – völlig unzureichend, es ist bei Annahme der Initiative auch nicht mit Massenklagen zu rechnen, der administrative Aufwand hält sich in Grenzen, international gehen viele Länder in die gleiche Richtung wie die Initiative.

 

(Leserbrief, erschienen im Tössthaler vom 3. November 2020)