Klares Bekenntnis zu einheitlichen Sozialhilfeeinrichtungen
SVP, FDP und GLP versuchen mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen die SKOS-Richtlinien im Kanton Zürich abzuschwächen oder ganz abzuschaffen. Für die SP kommt dies nicht in Frage: Einheitliche Richtlinien sind zwingend notwendig. Nur so besteht Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. Und nur so kann der unwürdige und ineffiziente Sozialtourismus zwischen den Gemeinden oder zwischen den Kantonen vermieden werden.
Die SP begrüsst daher die klare Haltung des Regierungsrats sehr, alle entsprechenden Vorstösse abzulehnen und am System einheitlicher Richtlinien festzuhalten. Dass die bestehenden SKOS-Richtlinien einen punktuellen Reform- und Optimierungsbedarf haben, ist für die SP unbestritten. Es ist im Sinne einer verbindlichen politischen Legitimierung folgerichtig, dass die Richtlinien zukünftig durch die Konferenz der SozialdirektorInnen verabschiedet werden sollen. Die SP unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Senkung des Einkommensfreibetrags von aktuell CHF 600 auf neu CHF 400 zur Verringerung des sogenannten Schwelleneffektes.
Es ist wichtig, dass die Sozialhilfe als das gesehen wird, was sie ist: Bestandteil des Sozialstaats und letztes Mittel zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit bedürftiger Menschen. Die Sozialhilfe macht 3 Prozent der gesamtschweizerischen Kosten für die soziale Sicherheit aus und die Sozialhilfequote im Kanton Zürich beträgt seit Jahren unverändert 3.2 Prozent. Die Sozialhilfe stellt in erster Linie eine temporäre Überbrückungshilfe dar und ermöglicht entsprechenden Personen einen Wiedereinstieg in die Arbeits- und Erwerbstätigkeit. Eine funktionierende und glaubwürdige Sozialhilfe liegt im Interesse aller – der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Steuerzahlenden. Die SP tritt daher mit Nachdruck gegen ein polemisches und pauschalisierendes Schlechtreden und für eine sachliche, an der Wirksamkeit orientierte Sozialhilfe-Diskussion ein.