Nun hat auch Zürich einen Spesenskandal

Der Zürcher Kantonsrat hat jahrelang Entschädigungen an den Sozialversicherungen vorbeigeschleust. Trotz Bundesgerichtsurteil weigert sich die Geschäftsleitung, die korrekten AHV-Beiträge nachzuzahlen. Damit wird der Gesetzgeber seiner Vorbildfunktion nicht gerecht.

Der Zürcher Kantonsrat hat in den letzten 28 Jahren rund 80 Millionen Franken eigene Entschädigungen an den Sozialversicherungen vorbeigeschleust. Der AHV/IV und der ALV wurden rund zehn Millionen Franken vorenthalten. Sich selbst hat der Rat fünf Millionen Franken als Spesen ausbezahlt, die eigentlich abgabepflichtig gewesen wären. So steht es deutsch und deutlich im Bundesgerichtsurteil vom 16. Oktober 2018 in der Sache Ausgleichskasse des Kantons Zürich gegen Kantonsrat Zürich.

 

Stellen wir uns einmal vor, irgendein KMU-Unternehmen würde die Löhne seiner Angestellten zu 80% als sozialabgabenfreie Spesen auszahlen, um Geld zu sparen und die knausrige Entlöhnung seiner Angestellten ein wenig aufzubessern. Zu Recht würde ein solches Unternehmen an den Pranger gestellt! Die Verantwortlichen würden zur Rechenschaft gezogen. Die Firma müsste mit einem gravierenden Reputationsschaden leben.

Geschäftsleitung verweigert pauschale Lösung

Genau das aber hat der Kantonsrat während Jahrzehnten praktiziert. Dass dies mit dem Einverständnis der Ausgleichkasse des Kantons Zürich geschehen ist, macht die Sache nicht besser – im Gegenteil. Die Lösung, welche die Mehrheit unserer hochwohl-löblichen Geschäftsleitung im Schreiben an die ehemaligen und aktuellen Mitglieder des Kantonsrats vorschlägt, verdient diesen Namen nicht.

 

Halten wir fest: Zuerst hat die Geschäftsleitung die Beschwerde gegen die offensichtlich überhöhten Spesen über Jahre verschleppt und bis zum Bundes-gericht weitergezogen. Nach dem Bundesgerichtsurteil weigert sie sich jetzt, wenigstens für die letzten fünf Jahre die korrekten AHV-Beiträge pauschal für alle heutigen und ehemaligen Ratsmitglieder sauber abzurechnen. Für die GL sollen alle einzeln entscheiden, ob die Bundesgesetze zu AHV/IV und ALV gelten sollen oder nicht.

Kantonsrat muss Vorbildfunktion gerecht werden

Damit hat nun auch Zürich seinen politischen Spesenskandal. Er ist selbst verschuldet und wurde sehenden Auges verursacht. Die SP verurteilt das Vorgehen der Geschäftsleitung in aller Schärfe.

 

Als kantonalem Gesetzgeber kommt uns eine Vorbildfunktion zu. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Sozialversicherungen geht. Die AHV ist ein solidarisch finanziertes Sozialwerk, dem die Lohnabzüge gemäss Bundesgericht zustehen. Die AHV ist keine Milchkuh, die man nur füttert, wenn man sie persönlich auch gleich melken kann. Wir appellieren an die Geschäftsleitung, auf ihren Entscheid zurückzukommen und eine pauschale Lösung für alle zu präsentieren. Nur so kann der Schaden begrenzt, nur so kann diese mehr als unschöne Angelegenheit mit Anstand aus der Welt geschafft werden.