Rechtsbürgerliche Mehrheit blockt mehr Steuergerechtigkeit ab
Dividenden müssen im Kanton Zürich nicht voll, sondern nur zur Hälfte besteuert werden. Das ist ungerecht, weil so Kapitaleinkommen gegenüber Lohneinkommen privilegiert werden. In ihrer aktuellen Form diskriminiert diese Teilbesteuerung zudem Klein- gegenüber Grossaktionär:innen. So profitiert von dieser Steuersubvention v.a. ein kleiner Kreis von Superreichen, die dadurch Jahr für Jahr noch reicher werden.
Die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für GrossaktionärInnen» will die Besteuerung von Dividendenausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen nun zumindest von bisher 50 auf neu 70 Prozent anheben. Damit ist die Initiative alles andere als radikal: Dieser Satz gilt in vielen Kantonen bei der direkten Bundessteuer und wurde in der Vernehmlassung zur STAF 2017 auch vom Zürcher Regierungsrat vorgeschlagen.
Die zumindest teilweise Angleichung der Besteuerung von Kapitaleinkommen an die Besteuerung von Lohneinkommen sorgt für mehr Steuergerechtigkeit. Zudem beseitigt sie den Fehlanreiz, sich statt sozialversicherten Löhnen einfach Dividenden auszahlen zu lassen, was wiederum die AHV stärkt. Und last but not least bringt die Initiative dem Kanton Mehreinnahmen, welche er in den schwierigen Corona-Zeiten mehr als gut brauchen könnte.
Die SP setzt sich deshalb seit Langem für eine Angleichung der Dividendenbesteuerung ein – zuletzt im Rahmen der STAF-Umsetzung auf Kantonsebene – und unterstützt selbstverständlich auch den Minderheitsantrag zur Annahme der Volksinitiative der AL.