Zürich hat mehr zu bieten als tiefe Steuern
In Sachen Unternehmensbesteuerung ist der Kanton Zürich ein Sonderfall unter den Schweizer Kantonen: Nur gerade 16 Prozent seiner Steuereinnahmen bei juristischen Personen stammen von privilegiert besteuerten Unternehmen. Der Kanton Zürich ist für den Wegfall der international geächteten Steuerprivilegien also grundsätzlich gut aufgestellt.
Umso unverständlicher ist deshalb, dass mit dem STAF-Deal auf eidgenössischer Ebene nun bereits wieder neue Instrumente zur Steuervermeidung eingeführt werden sollen. Damit geht nicht nur die steuerliche Bevorteilung von Steuern vermeidenden Konzernen auf Kosten der breiten Bevölkerung weiter. Mit den neuen Steuervermeidungs-Instrumenten werden für die Unternehmen im Kanton Zürich auch neue Rechtsunsicherheiten geschaffen. Denn dass auch die neuen Instrumente international bald wieder unter Beschuss geraten werden, ist nur eine Frage der Zeit.
Erfreuliche Verbesserung bei den Zusatzleistungen
Die kantonale Umsetzungsvorlage zur SV17 bringt jedoch auch Lichtblicke mit sich. So ist erfreulich, dass der Kanton die Gemeinden als wichtige Partner wahrnimmt und einen beträchtlichen Teil der durch die SV17 zu erwartenden Steuerausfälle auf Gemeindeebene kompensiert.
Auch dass dies vor allem über die Erhöhung des Kantonsanteils an den Zusatzleistungen geschieht, ist erfreulich. So entlastet der Kanton jene Gemeinden, die im sozialen Bereich überproportional viel Verantwortung übernehmen – und erfüllt damit nicht zuletzt auch eine langjährige Forderung der SP.
Gewaltige Mitnahme-Effekte durch Gewinnsteuersenkung
Die geplante Senkung der Unternehmensgewinnsteuern um zwei Prozent hätte aufgrund des hohen Anteils ordentlich besteuerter Unternehmen hingegen gewaltige Mitnahme-Effekte und würde entsprechend massive Steuerausfälle verursachen. Zumindest ermöglicht es das vom Regierungsrat vorgeschlagene zweistufige Verfahren aber, die Senkung der Unternehmensgewinnsteuern jeweils dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.
Der generellen Senkung der Unternehmensgewinnsteuern steht die SP deshalb grundsätzlich kritisch gegenüber. Sollte die rechte Mehrheit im Kantonsrat auch noch die beiden Schritte gleichzeitig vollziehen wollen, so würde sie damit die rote Linie vollends überschreiten.
Abwärtswettlauf schadet allen
Äusserst bedauerlich ist, dass der Regierungsrat mit seiner Vorlage die Gelegenheit verpasst, aus dem Abwärtswettlauf bei der Unternehmensbesteuerung auszusteigen und zu einer nachhaltigen Steuerpolitik zurückzukehren. Denn von diesem Negativwettbewerb profitiert am Ende niemand, wie die Beispiele aus anderen Kantonen zeigen.
So müssen im Kanton Waadt nun die Gemeinden ihre Steuern für natürliche Personen erhöhen, um die massiven Ausfälle der SV17 auszugleichen. Und im Kanton Luzern musste die Bevölkerung einen massiven Leistungsabbau hinnehmen, z.B. in der Bildung oder bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung. Das Muster ist überall identisch: Für die tieferen Unternehmenssteuern bezahlt am Ende immer die Bevölkerung – entweder über höhere Steuern oder weniger Leistungen.
Zürich hat mehr zu bieten
Der Regierungsrat sagt es in seiner Weisung zur SV17 selber: Der Kanton Zürich ist nicht wegen tiefen Steuern attraktiv. Ginge es nur darum, wären die vielen ordentlich besteuerten Unternehmen, welche mit 84 Prozent den grössten Teil der Unternehmenssteuer-Einnahmen ausmachen, längst in einen Tiefsteuerkanton weggezogen.
Zürich bietet seinen Unternehmen mehr als nur finanzielle Anreize: hervorragende Bildungsinstitutionen, einen zuverlässigen öffentlichen Verkehr, Kultur auf Weltklasseniveau und Vieles mehr. Anstatt mit immer weiteren Steuersenkungen und Abbaupaketen seine Stärken zu untergraben, wäre der Kanton Zürich besser beraten, auf sie zu vertrauen und in sie zu investieren. Dafür wird sich die SP weiter konsequent einsetzen.